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Unsere Mietbedingungen und Hausordnung

§1 Geltung der Mietbedingungen

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von der Ferienwohnung und dem Ferienhäusle zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/des Ferienhäusle sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§2 Buchung / Buchungsbestätigung

 

Buchungswünsche richten Sie bitte schriftlich an strittmattergut@gmail.com.

Kann der Anbieter Ihnen die gewünschte Ferienwohnung oder das Ferienhäusle in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie vom Anbieter eine schriftliche Bestätigung sowie die Aufforderung zu einer Reservierungsanzahlung. Die Reservierung für die Ferienwohnung/das Ferienhäusle ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, aber erst nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3) für beide Seiten rechtsverbindlich.

 

§3 Zahlungsbedingungen

 

Die Anzahlung in Höhe von 30 % der zu erwartenden Gesamtsumme ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Der Restbetrag sowie die Kurtaxe sind spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 4 Wochen sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten. Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung weniger als drei Tage betragen, ist der Gesamtbetrag sofort bei Anreise in bar fällig.

Gerät der Gast mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an den Anbieter zu erstatten. 

Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen Verzuges.

Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Gast. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder Bargeldzahlungen.

§4 Kaution

Die zu entrichtende Mietkaution in Höhe von € 250,00 wird mit der Anzahlung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ab Abreise an den Gast zurückzuzahlen, sofern die Mietsache mangelfrei zurückgegeben wird. Dauert die Prüfung länger an, da z.B. ein Gutachten für die Feststellung der Schäden und die Kosten der Beseitigung einzuholen ist, verlängert sich das Recht zum Einbehalt der Kaution entsprechend, längstens jedoch bis zum Ablauf von 6 Monaten. Bei Feststellung von durch den Gast mindestens fahrlässig verursachten Mängeln an der Mietsache erfolgt eine (teilweise) Anrechnung der Mietkaution auf in Folge des Mangels erforderliche Reparaturkosten bzw. ein Einbehalt in Höhe der durch den Mangel verursachten Wertminderung (Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache). Die Geltendmachung des Betrages, welcher für die Instandsetzung erforderlich ist bzw. die Wertminderung darstellt und über die Mietkautionshöhe hinausgeht, bleibt unberührt.

 

§5 An- und Abreise

 

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung / das Ferienhäusle je nach Vereinbarung, frühestens jedoch ab 16.00 Uhr, zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies spätestens 3 Tage vor Anreise übereinstimmend vereinbart worden sein. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung/das Ferienhäusle ausnahmsweise nicht pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit, frühestens jedoch um 16:00 Uhr, bezogen werden kann, z.B. weil durch die vorherigen Gäste ein erhöhter Reinigungsaufwand oder Reparaturen durchzuführen sind. Eine Unterbringung des Gepäcks ist auf jeden Fall möglich. 

 

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Für jede weitere angefangene Stunde fällt eine pauschale Nutzungsgebühr von €20,00 pro Stunde an. Da neue Gäste ab 16:00 Uhr anreisen und bis dahin die Einheit gereinigt sein muss, ist eine Verlängerung der Mietdauer nur nach vorheriger, spätestens drei Tage vor Abreise erfolgter Absprache mit dem Anbieter und höchstens für die Dauer von 3 Stunden möglich.

Die Wohnung / das Häusle ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Öfen / der Backofen zu reinigen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank leer und ausgewischt zu übergeben.

 

§6 Ferienwohnung und Ferienhäusle

 

Die Ferienwohnung sowie das Ferienhäusle werden vom Anbieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Der Gast hat dem Anbieter die Mietsache in einem ähnlich ordentlichen Zustand zurückzugeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

Der Gast haftet für die von ihm fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden, den Wänden, Decken, den Fenstern mitsamt teilweise noch vorhandenen Vorsteckfenstern oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für die Ersatzbeschaffung verlorener Schlüssel bzw. für die Erneuerung des Hausschlosses. Der Gast ist zur unverzüglichen Anzeige etwaiger Mängel verpflichtet. Alle durch den Gast verursachten, mindestens fahrlässig verursachten Schäden können auch nach Abreise in Rechnung gestellt werden. 

Der Anbieter behält sich vor, durch den Gast verursachte und nicht beseitigte Verschmutzungen (wie z.B. nicht abgewaschenes Geschirr oder fehlende Reinigung von Herd, Kühlschrank, Holzofen in der Küche des Ferienhäusles und Backofen) dem Gast die tatsächlich angefallene Reinigungsgebühr in Rechnung zu stellen, welche über den vom Anbieter ohnehin zu erledigenden Aufwand der Endreinigung (z.B. Betten neu beziehen, Böden nass wischen, Badezimmer reinigen und neue Handtücher bereitlegen) hinausgeht. 

 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung / dem Ferienhäusle vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sitzgelegenheiten, bzw. der selbständige Transport dieser von einem Stockwerk in ein anderes ist untersagt. Bei jeglichen Handlungen ist das hohe Alter des Hauses zu beachten. Es ist nicht gestattet, Stühle, Bänke, Tische oder sonstiges Mobiliar draußen im Garten zu nutzen. Hierfür stellt der Anbieter auf Anfrage gerne spezielle Gartenmöbel zur Verfügung. 

 

Der Gast haftet auch für jegliches vertragswidriges Verhalten seiner Mitreisenden und Besucher wie für eigenes Verschulden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits entrichtete Mietzins wird nicht zurückerstattet. 

Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Dem Anbieter sind der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

§7 Haustiere

 

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht und im Ferienhäusle nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den Anbieter gestattet (Haustiere werden mit € 10,00 pro Tag berechnet). Werden Tiere ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untergebracht, löst dies eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,00 Euro (netto) aus. Das Mietverhältnis kann vom Anbieter bei fehlender Zustimmung sofort, d.h. fristlos, beendet werden. Der bereits entrichtete Mietzins bleibt für den gesamten Zeitraum einbehalten, da die Haustierhaltung ohne Zustimmung einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt und zur Leistungserbringung (Entrichtung des Mietzinses für den gebuchten Zeitraum) ohne weiteren Empfang der Gegenleistung (Bereitstellung der Unterkunft) verpflichtet.

 

§8 Aufenthalt

 

Die Ferienwohnung und das Ferienhäusle dürfen nur von den Personen, deren Namen zwecks Ausfüllung der Meldescheine für die Gemeinde Schluchsee dem Anbieter genannt werden, benutzt werden. Sollte die Wohnung/das Häusle von weiteren oder mehr Personen als vereinbart benutzt werden, kann für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von € 40 / Tag erhoben werden. Der Anbieter hat zudem das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn unangemeldete Personen die Mietsache nutzen und für diese vorstehendes Entgelt nicht entrichtet worden ist.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Strittmatterguts einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Anzahlung. 

Bei Verstößen gegen die AGB ist der Anbieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder auf eine Entschädigungszahlung werden dadurch nicht begründet.

§9 Reiserücktritt

 

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht für den Gast nicht, sodass eine Befreiung von der Entrichtung des Mietzinses nicht in Betracht kommt. Der Anbieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (5 % des Mietpreises) sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast für den Fall der für den Anbieter trotz entsprechender Bemühungen nicht möglichen Weitervermietung verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat in Textform zu erfolgen, wobei diese jedenfalls eine pauschale Stornierungsgebühr für die Verwaltung in Höhe von € 25,00 auslöst. Die Höhe der zu entrichtenden Entschädigung richtet sich nach der Zeitspanne von der Stornierung bis zum Anreisetag und bemisst sich wie folgt:

 

- bis zu drei Monate vor Anreisetag: 30% des vereinbarten Mietpreises (Anzahlung)

- bis zu 4 Wochen vor Anreisetag: 50% des vereinbarten Mietpreises

- weniger als 4 Wochen vor Anreisetag: 90% des vereinbarten Mietpreises

- bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100% des vereinbarten Mietpreises

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird daher ausdrücklich empfohlen.

 

§10 Rücktritt durch den Anbieter

 

Im Falle einer Absage seitens des Anbieters in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie aus anderen nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des entrichteten Mietzinses. Bei einem solchen berechtigten Rücktritt vom Mietvertrag entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, etwa für entstandene Anreise-/Abreise- oder Hotelkosten.

Ein Rücktritt durch den Anbieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Gast andere Gäste trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist, s. § 13.

  

§11 Haftung des Anbieters

 

Der Anbieter hat die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand bereitzustellen. Eine Haftung für Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie vergleichbare Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Da die Anlage ca. 300 Jahre alt ist und im Winter Temperaturen von bis zu -20° Celsius keine Seltenheit sind, ist es dem Anbieter erlaubt, zur Vermeidung von Einfrieren und / oder Platzen der Leitungen das Wasser vorübergehend abzustellen. Dem Gast entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadensersatz.

Der Anbieter haftet nicht für Personenschäden, welche leicht fahrlässig durch diesen selbst oder durch Bereitstellung der Mietsache verursacht worden sind, sowie auch nicht für sonstige Schäden, welche fahrlässig durch diesen selbst oder durch Bereitstellung der Mietsache verursacht worden sind.
 

§12 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

§12.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Anbieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). 

  

§12.2 Zugangsdaten 

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

  

§12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

§12.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere angewiesen:

  

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; 

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Gast stellt den Anbieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Anbieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

§13 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte grundsätzlich, d.h. auch den gesamten Tag hinüber, auf Zimmerlautstärke einzustellen und während der Zeiten der Nachtruhe auf die für den Gast geringstmögliche Lautstärke zu reduzieren. Es gilt ein größtmögliches, gegenseitiges Rücksichtnahmegebot unter den Gästen.

 

(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung / des Ferienhäusles ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhäusles und der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie sämtliche Licht- und elektrischen Wärmequellen auszuschalten. Bei offen gelassenen Türen und Fenster haftet der Gast für etwaige Schäden durch Wetter, Tiere oder Einbruch (bei offenen Türen und Fenstern erlischt der Versicherungsschutz). Die Zentralheizung im Ferienhäusle ist bei Verlassen des Hauses im Winter auf Stufe 2 zu reduzieren. Die Nutzung elektrischer Wärmequellen, die vom Gast selbst mitgebracht wurden, ist nicht gestattet, hier dürfen ausschliesslich die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Heizkörper benutzt werden. Diese müssen tagsüber und bei Verlassen der Wohnung / des Häusle abgeschaltet werden.

 

(3) Kerzen sind aufgrund des hohen Alters des Hauses und der Tatsache, dass sehr viel Holz verbaut wurde, generell nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon werden vom Anbieter nicht gewährt.

(4) Feuerwerk ist auf dem gesamten Gelände des Strittmattergut zu keinem Zeitpunkt gestattet.

 

(5) Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht und im Ferienhäusle nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch den Anbieter erlaubt.

 

(6) Auf dem gesamten Gelände des Strittmatterguts, insbesondere auch auf dem Parkplatz vor der Scheune, gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur außerhalb des Grundstückes erlaubt.

 

(7) Das Wäschewaschen ist in den Wohnungen untersagt. Das Waschen ist in der dafür bereitgestellten Waschmaschine (in der Waschküche bzw. im Badezimmer) gegen Gebühr in Höhe von € 3,00 pro Waschladung gestattet. Das Spannen von Wäscheleinen auf dem Balkon oder im Haus ist verboten. 

 

(8) Unser hauseigener Parkplatz bietet je 2 PKW-Stellplätze für das Ferienhäusle und die Ferienwohnung. Bitte achten Sie darauf, dass keine parkenden Fahrzeuge das Öffnen der beiden Scheunentore behindern. Die Auf- und Abfahrt zu unserem Parkplatz ist mit einer Steigung versehen. Bitte lassen Sie beim Parken ausreichend Platz zum Dach, welches leicht überschüssig auf den Parkplatz zwischen den Scheunentoren hinausragt, damit Sie auf den Parkplatz gelangen und diesen wieder verlassen können, ohne auf das Dach zu rutschen und dieses oder Ihren Pkw zu beschädigen, wobei auf § 11 ausdrücklich verwiesen wird (Hintergrund: das Warnsignal gibt oftmals erst zu spät ein Warnzeichen wegen des Daches ab; aufgrund der starken Steigung, welche leicht unterschätzt werden kann, sowie aufgrund der Wetterverhältnisse kann es dann sein, dass eine Korrektur der Position des Pkw nicht ohne Schadensverursachung möglich ist. Sollten Sie Fragen zu diesem Vorgang haben, wenden Sie sich bitte vor Anreise an den Anbieter, welcher Ihnen gerne ein Foto von den Gegebenheiten vor Ort übermittelt.). Von einer entsprechenden Bereifung im Winter wird ausgegangen, da dies für die oftmals verschneiten Wege zwingend erforderlich ist.

Der Anbieter haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Hausgrundstück abgestellten bzw. rangierenden Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt. Jegliche Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Betriebs– und Schmierstoffen sowie jegliche Wagenpflege ist auf dem Hausgrundstück untersagt. 

(9) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.Ä. ist in der Ferienwohnung / im Ferienhäusle nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o.Ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o.Ä. verpflichtet.

 

(10) Der Anbieter kann ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung/dem Ferienhäusle, insbesondere bei Gefahr im Verzug, haben. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

(11) Zum Grillen steht jeweils ein Grill in der Ferienwohnung und im Ferienhäusle zur Verfügung. Für das Grillen sind das Verwenden von Brandbeschleunigern (Spiritus usw.) bzw. offenes Feuer strikt verboten.  Bitte reinigen Sie den Grill und den Rost nach Gebrauch und vor Abreise und entsorgen Sie die erkaltete Asche und Grillreste in den Restmüll.

 

(12) Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen in den Küchen zur Verfügung. Glas muss im Glascontainer an der Ecke Eisenbreche / Zur Staumauer entsorgt werden. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad sind nur mit Mülltüte zu benutzen und diese sodann verschlossen in der Restmülltonne zu entsorgen. Verboten ist alles, was zu Verstopfungen führen kann (z.B. keine Hygieneartikel, Küchenrollen, Feuchttücher, feuchtes Toilettenpapier o.Ä. in die Toilette werfen).  In der Küchenspüle, den Toiletten, den Waschbecken, der Dusche und der Badewanne dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen werden. Verboten ist alles, was zu Verstopfungen führen kann.

 

(13) Dem Gast ist es untersagt, Veränderungen an technischen Einrichtungen (z.B. der Heizungstechnik oder dem Sicherungskasten) vorzunehmen.

 

(14) Das Haus ist in Teilen nicht kindsicher, weshalb auf gesteigerte Sorgfaltseinhaltungen bei der Ausübung der Aufsichtspflicht hingewiesen wird. Eltern haften für Ihre Kinder. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im Ferienhäusle der Handtuchtrockner im Badezimmer und der Sitzplatz kein Klettergerüst darstellen, weshalb das Spielen auf und an diesen Gegenständen untersagt ist.

(15) Die Benutzung des Ferienhäusle / der Ferienwohnung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden, Sachschäden, Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden. Hiervon ausgeschlossen ist die Haftung des Vermieters wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(16) Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden. 

 

(17) Das Abhalten von Feiereien, d.h. insbesondere von Feierlichkeiten in den Abendstunden und zur Nachtzeit mit lauter Musik und übermäßigem Alkoholkonsum, ist den Gästen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Anbieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und den entrichteten Mietzins in voller Höhe einzubehalten.

 

(18) Nach vorheriger Einführung durch den Anbieter ist es dem Gast erlaubt, den Holzofen in der Küche des Ferienhauses eigenständig zu bedienen. Bei Benutzung ist der Gast für den sorgsamen Umgang verantwortlich; es darf zudem ausschließlich Holz, welches von dem Anbieter gegen Aufpreis in Höhe von € 5,00 pro Eimer bereitgestellt wird, benutzt werden. Selbst gekauftes oder draußen gesammeltes, nasses Holz ist nicht zulässig, da dieses einen Kaminbrand bewirken kann.

Der große Kachelofen im Wohnzimmer des Ferienhäusles im 1. OG, die beiden kleinen Kachelöfen im Ferienhäusle im EG und im 2.OG sowie der Grundkachelofen im EG der Ferienwohnung dürfen von Gästen hingegen zu keinem Zeitpunkt eigenmächtig benutzt werden. 

 

§14 Schriftform

 

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

 

§15 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

§16 Gerichtsstand

 

Für etwaige Streitigkeiten zwischen Anbieter und Gast sind die Gerichte in Freiburg im Breisgau örtlich zuständig.

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